Alarmaufschaltung
Definition
Unter Alarmaufschaltung versteht man die Verbindung einer Alarmanlage, Videoüberwachung oder Gefahrenmeldeanlage mit einer externen Notrufzentrale (oder auch Notruf- und Serviceleitstelle -NSL). Bei einem Alarm wird automatisch ein Signal übermittelt, das dort geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden – etwa Intervention oder Polizeiverständigung.
Typische Einsatzbereiche / Leistungen
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Gewerbeobjekte, Büros, Filialen
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Private Liegenschaften, Wohnanlagen
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Baustellenüberwachung, temporäre Objekte
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Verbindung von Alarmtechnik mit Revierdienst / Interventionsdienst
Relevante Synonyme & Suchbegriffe
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Leitstellenaufschaltung
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Alarmweiterleitung
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Alarmaufschaltung Österreich
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Alarmüberwachung
Wichtig
Durch die Alarmaufschaltung wird ein technisches System erst wirklich reaktionsfähig – nur so ist gewährleistet, dass Alarme professionell beurteilt und schnell bearbeitet werden.
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