Skip to main content

    Alarmaufschaltung

    Definition

    Unter Alarmaufschaltung versteht man die Verbindung einer Alarmanlage, Videoüberwachung oder Gefahrenmeldeanlage mit einer externen Notrufzentrale (oder auch Notruf- und Serviceleitstelle -NSL). Bei einem Alarm wird automatisch ein Signal übermittelt, das dort geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden – etwa Intervention oder Polizei­verständigung.

     

    Typische Einsatzbereiche / Leistungen

    • Gewerbeobjekte, Büros, Filialen

    • Private Liegenschaften, Wohnanlagen

    • Baustellenüberwachung, temporäre Objekte

    • Verbindung von Alarmtechnik mit Revierdienst / Interventionsdienst

     

    Relevante Synonyme & Suchbegriffe

    • Leitstellenaufschaltung

    • Alarmweiterleitung

    • Alarmaufschaltung Österreich

    • Alarmüberwachung

     

    Wichtig

    Durch die Alarmaufschaltung wird ein technisches System erst wirklich reaktionsfähig – nur so ist gewährleistet, dass Alarme professionell beurteilt und schnell bearbeitet werden.

     

    Erfahren Sie mehr über die Aufschaltung Ihrer Alarme

    Sind Sie bereit, Ihr Unternehmen zu sichern?

    Wir sind einer der weltweit führenden Sicherheitspartner. Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber, wie wir Ihre Mitarbeiter*innen, Vermögenswerte und Objekte schützen können. Füllen Sie ganz einfach unser Kontaktformular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!