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    Brandschutzbeauftragte*r

    Definition

    Ein*e Brandschutzbeauftragte*r ist für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz im Unternehmen verantwortlich – gemäß österreichischer Arbeitsstättenverordnung (§ 43 AStV).

     

    Typische Einsatzbereiche / Leistungen

    • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung

    • Organisation von Evakuierungsübungen

    • Kontrolle von Löschmitteln und Fluchtwegen

    • Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden

     

    Relevante Synonyme & Suchbegriffe

    • Brandschutzorganisation

    • Brandschutzverantwortliche:r

    • Brandschutzmanagement

    • betrieblicher Brandschutz

     

    Wichtig

    Der Brandschutzbeauftragte ist gesetzlich verankert und trägt entscheidend dazu bei, Leben und Sachwerte im Notfall zu schützen.

     

    Erfahren Sie mehr zum Thema Brandschutzbeauftragter

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