Brandschutzbeauftragte*r
Definition
Ein*e Brandschutzbeauftragte*r ist für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz im Unternehmen verantwortlich – gemäß österreichischer Arbeitsstättenverordnung (§ 43 AStV).
Typische Einsatzbereiche / Leistungen
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Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung
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Organisation von Evakuierungsübungen
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Kontrolle von Löschmitteln und Fluchtwegen
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Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden
Relevante Synonyme & Suchbegriffe
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Brandschutzorganisation
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Brandschutzverantwortliche:r
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Brandschutzmanagement
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betrieblicher Brandschutz
Wichtig
Der Brandschutzbeauftragte ist gesetzlich verankert und trägt entscheidend dazu bei, Leben und Sachwerte im Notfall zu schützen.
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