Sicherheitskontrollorgan am Flughafen
Als Sicherheitskontrollorgan am Flughafen sorgen Sie für die Sicherheit an den Flughäfen und führen die Passagier- und Handgepäckskontrollen durch.
Ihr Job als Sicherheitskontrollorgan am Flughafen
Als Sicherheitskontrollorgan übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe im Schutz des zivilen Luftverkehrs. Sie stellen sicher, dass Passagiere, Mitarbeiter*innen und Gepäck vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs umfassend kontrolliert werden. Ihr Ziel ist es, potenzielle Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern – mit höchster Aufmerksamkeit, technischem Verständnis und professionellem Auftreten.
Zu Ihren täglichen Aufgaben gehören Hand- und Gepäckkontrollen sowie der Einsatz moderner Kontrolltechnik. Dabei stehen Sie in direktem Kontakt mit Fluggästen und tragen mit Ihrer ruhigen, respektvollen Art dazu bei, dass sich Reisende sicher und gut betreut fühlen.
Das schätzen unsere Sicherheitskontrollorgane besonders:
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Einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag am Flughafen
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Ein kollegiales und unterstützendes Team
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Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und Spezialisierung
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Ein regelmäßiges und sicheres Einkommen
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FAQs
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Arbeit als Sicherheitskontrollorgan am Flughafen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Arbeit als Sicherheitskontrollorgan am Flughafen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns diese mitzuteilen – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Wir stehen grundsätzlich für eine faire Bezahlung. Die Bezahlung erfolgt nach dem Kollektivvertrag für das Bewachungsgewerbe. Je nach Tätigkeit gibt es auch außertarifliche Zulagen.
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Wir bieten Ihnen:
- eine fundierte Ausbildung, die Sie gut auf Ihren Job vorbereitet
- kostenlose Parkmöglichkeit für den privaten PKW
- Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung
- interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit
einem hohen Maß an Verantwortung - Jobsicherheit in einem krisensicheren
Konzernunternehmen
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Die Recruiting-Verantwortlichen selektieren die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen. Entspricht das Bewerberprofil nicht den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle, wird der*die Bewerber*in über Negativbescheid bzw. Evidenzhaltung schriftlich verständigt.
Entspricht die Bewerbung unseren Anforderungen, erfolgt die Einladung zum persönlichen Vorstellungsgespräch in der Regel telefonisch durch den*die Recruiting-Verantwortliche*n. Vor Ort werden die Bewerber*innen ersucht, einen Bewerbungsbogen auszufüllen. Im Vorstellungsgespräch erfolgt ein erstes Kennenlernen.
In einem möglichen weiterführenden Gespräch mit der*m zuständigen Vorgesetzten werden Details zu Aufgabenbereich, Anforderungen und Dienstvertrag besprochen.
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