In der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erwerben Sie umfassendes Wissen rund um den vorbeugenden, technischen und organisatorischen Brandschutz.
Zu Beginn werden die gesetzlichen Bestimmungen behandelt: Dazu zählen der Stufenbau der Rechtsordnung sowie ein Überblick über alle relevanten Vorschriften für den Brandschutz.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem baulichen Brandschutz. Die Teilnehmer*innen erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, brandschutzrelevante Normen sowie die einschlägigen TRVB-Richtlinien.
Im Bereich des technischen Brandschutzes lernen Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Funktion und Wirkungsweise technischer Brandschutzeinrichtungen kennen.
Den größten Teil der Ausbildung nimmt der organisatorische bzw. betriebliche Brandschutz ein. Hier werden die Aufgaben und Ziele des Brandschutzbeauftragten detailliert vermittelt – darunter:
- Führung des Brandschutzbuches und Veranlassung periodischer Überprüfungen
- Erstellung von Brandschutzplänen sowie Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes
- Organisation und Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- Unterweisung und Information der Mitarbeiter*innen
- Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten
- Maßnahmen bei Abschaltung oder Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
- Vorgehensweise nach einem Brand und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss gemäß § 88 ASchG
Darüber hinaus beinhaltet die Schulung auch die Themen erste und erweiterte Löschhilfe nach ÖNORM EN-3 und TRVB F 124, den richtigen Einsatz von Geräten der erweiterten Löschhilfe sowie die Kennzeichnung von Löschmitteln.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erkennung von Brandgefahren und die Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen – unter anderem anhand des Zündquellenschlüssels.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis sowie den Eintrag im Brandschutzpass. Zudem wird der Kurs für die Passverlängerung gemäß TRVB 117 O für weitere fünf Jahre angerechnet.